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Finanz24 · Eigenmietwert Kanton Waadt berechnen 2026
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Rechner · Wohneigentum · VD

Eigenmiet­wert Kanton Waadt berechnen

Im Kanton Waadt liegt der Eigenmietwert bei rund 65 % des statistischen Werts. Was das für Ihre Steuern bedeutet, heute und nach dem Systemwechsel per 01.01.2029, zeigt der Rechner unten.

Stand
Niveau
65 %
Pauschale
10 / 20 %
Abschaffung
01.01.2029

Ihr Eigenmietwert und was er kostet

Rechnet in Ihrem Browser
Der Kanton, in dem die Liegenschaft steht.
CHF / Monat
Nur für die Schätzung oben rechts: die Miete, die Sie für Ihre eigene Wohnung bezahlen müssten.
CHF
Steht in Ihrer Veranlagung oder in der Schätzungsverfügung. Verbindlich ist diese Zahl, nicht die Schätzung oben.
CHF
Alter des Gebäudes
Art. 5 der Liegenschaftskostenverordnung (SR 642.116).
CHF
Leer lassen für die Pauschale. Gerechnet wird mit dem höheren der beiden Beträge; Sie können jedes Jahr neu wählen.
%
Der Steuersatz auf dem letzten verdienten Franken. Den genauen Wert zeigt der Steuerrechner.
Der Eigenmietwert kostet Sie heute
—
Geschätzter Eigenmietwert—
Pauschalabzug Unterhalt—
Wirkung aufs steuerbare Einkommen—
Steuern heute—
Steuern ab 01.01.2029—
Unterschied pro Jahr—

Verbindlich ist die Schätzung

Die Zahl, mit der Sie veranlagt werden, kommt aus der amtlichen Bewertung Ihrer Liegenschaft und nicht aus einer Formel auf der Miete. Die Schätzung hier zeigt die Grössenordnung und das Niveau, das die ESTV für Ihren Kanton ausweist. Massgebend ist Ihre Schätzungsverfügung.

Kanton Waadt

Wie Waadt den Eigenmietwert festlegt

Das Verfahren gemäss ESTV: Annäherung an 65 % des statistischen Werts aus der kantonalen Mietwertstatistik.

Im Verhältnis zur Marktmiete bedeutet das rund 65 % des statistischen Werts. Ein Beispiel zur Grössenordnung: Bei einer Marktmiete von CHF 2’400 im Monat (CHF 28’800 im Jahr) liegt der Eigenmietwert bei etwa CHF 18’720. Das ist ein Richtwert. Verbindlich ist die Schätzungsverfügung.

Was in Waadt zusätzlich gilt

Sozialer Wohnungsabzug, der auch Mieterinnen und Mietern zusteht.

Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, Dossier «Besteuerung der Eigenmietwerte», Ausgabe Februar 2026.

Was der Eigenmietwert Sie kostet

Massgebend ist die Rechnung Eigenmietwert minus Unterhalt minus Schuldzinsen. Ist das Ergebnis positiv, erhöht Ihr Wohneigentum das steuerbare Einkommen im Kanton Waadt; ist es negativ, senkt es die Steuerrechnung.

Beim Unterhalt dürfen Sie die Pauschale nach Art. 5 der Liegenschaftskostenverordnung abziehen (10 Prozent bei Gebäuden bis zehn Jahre, 20 Prozent bei älteren) oder die tatsächlichen Kosten, wenn sie höher sind. Sie können in jeder Steuerperiode neu wählen; eine grössere Renovation lässt sich deshalb zeitlich planen.

Wie stark sich das bei Ihnen auswirkt, hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab, und dieser hängt in Waadt auch von Ihrer Gemeinde ab. Den genauen Wert zeigt der Steuerrechner für den Kanton Waadt, mit allen Gemeinden einzeln.

Ab 01.01.2029 fällt er weg

Der Systemwechsel wurde am 28.09.2025 in der eidgenössischen Abstimmung angenommen; der Bundesrat hat den 01.01.2029 am 01.04.2026 als Datum bestätigt. Dann entfällt der Eigenmietwert und mit ihm der Abzug für Unterhalt und Schuldzinsen. Was sonst noch wegfällt und was bleibt, steht in der Übersicht zum Systemwechsel.

Andere Kantone

Eigenmietwert in den anderen Kantonen

Jeder Kanton bewertet anders, und die Verfahren unterscheiden sich stark. Die Übersicht über alle 26 steht auf der Hauptseite des Rechners.

Fragen

Häufige Fragen zum Eigenmietwert im Kanton Waadt

Wie wird der Eigenmietwert im Kanton Waadt berechnet?

Gemäss ESTV gilt Folgendes: Annäherung an 65 % des statistischen Werts aus der kantonalen Mietwertstatistik. Im Verhältnis zur Marktmiete liegt der Eigenmietwert damit bei rund 65 % des statistischen Werts.

Gibt es im Kanton Waadt eine Ermässigung?

Sozialer Wohnungsabzug, der auch Mieterinnen und Mietern zusteht.

Wie viel Prozent der Marktmiete beträgt der Eigenmietwert im Kanton Waadt?

Rund 65 % des statistischen Werts, nach den Angaben der ESTV. Zum Vergleich: Das Bundesgericht hat 60 Prozent der Marktmiete als verfassungsrechtliche Untergrenze bezeichnet (BGE 124 I 145), und für die direkte Bundessteuer verlangen die Richtlinien der ESTV mindestens 70 Prozent des Marktwerts.

Was kann ich vom Eigenmietwert abziehen?

Unterhaltskosten und Schuldzinsen. Beim Unterhalt haben Sie die Wahl zwischen den tatsächlichen Kosten und der Pauschale nach Art. 5 der Liegenschaftskostenverordnung: 10 Prozent des Brutto-Eigenmietwerts bei Gebäuden bis zehn Jahre, 20 Prozent darüber. Die Wahl treffen Sie in jeder Steuerperiode neu.

Wann fällt der Eigenmietwert im Kanton Waadt weg?

Am 01.01.2029, wie in der ganzen Schweiz. Der Systemwechsel wurde am 28.09.2025 in der eidgenössischen Abstimmung angenommen, und der Bundesrat hat das Datum am 01.04.2026 bestätigt. Mit dem Eigenmietwert entfallen auch die Abzüge für Unterhalt und Schuldzinsen. Für Zweitliegenschaften dürfen die Kantone eine eigene Objektsteuer einführen; darüber entscheidet Waadt selbst.

Ist diese Zahl verbindlich?

Nein. Verbindlich ist die Schätzungsverfügung Ihrer kantonalen Steuerverwaltung. Exakt berechnet diese Seite den zweiten Teil: was ein bestimmter Eigenmietwert Sie an Steuern kostet, heute und nach dem Systemwechsel. Die Angaben zum Kanton stammen aus dem Dossier «Besteuerung der Eigenmietwerte» der ESTV, Ausgabe Februar 2026.

Diese Seite ist eine Rechenhilfe und keine Steuerberatung. Massgebend sind die Schätzungsverfügung und die Veranlagung der Steuerverwaltung des Kantons Waadt.