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Finanz24 · Lohnrechner Schweiz 2026 – Brutto-Netto berechnen
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Rechner · Lohn

Lohnrechner Schweiz

Was vom Bruttolohn nach den Abzügen für AHV, ALV, NBU und Pensionskasse übrig bleibt. Der Rechner rechnet in beide Richtungen: vom Brutto zum Netto und vom gewünschten Netto zurück zum Brutto. Die Sätze sind eidgenössisch und in allen 26 Kantonen gleich. Steuern und Krankenkasse gehen nicht vom Lohn ab; mehr dazu weiter unten.

Stand
Geprüft am
04.09.2026
Jahr
2026
Quellen
AHV · SECO · BSV

Ihr Nettolohn

Rechnet in Ihrem Browser
Rechnungsrichtung
Zeitraum
CHF
Inklusive allfälligem 13. Monatslohn. Er zählt zum Jahreslohn und wird gleich abgerechnet.
Jahre
Bestimmt die Altersgutschrift: 7 % ab 25, 10 % ab 35, 15 % ab 45, 18 % ab 55.
Pensionskasse
%
Es gibt keinen gesetzlichen Einheitssatz; die Prämie hängt vom Versicherer und von der Branche ab. Ihren genauen Satz finden Sie auf der Lohnabrechnung.
Nettolohn pro Jahr
CHF 0.00
Bruttolohn—
AHV / IV / EO 5,3 %—
ALV 1,1 %—
NBU—
Pensionskasse BVG—
Abzüge total—
Nettolohn—

Abzugsquote: —

Sätze eidgenössisch, gültig 2026. Quellen: AHV/IV · SECO · BSV. Ohne Einkommenssteuer und Krankenkassenprämie, da beide nicht vom Lohn abgezogen werden.

Steuern und Krankenkasse

In der Schweiz wird die Einkommenssteuer nicht vom Lohn abgezogen. Sie zahlen sie separat aufgrund der Steuererklärung. Auch die Krankenkassenprämie geht nicht vom Lohn ab; Sie bezahlen sie direkt Ihrer Krankenkasse.

Wer aus Deutschland oder Österreich kommt, erwartet beides auf der Lohnabrechnung. Der Schweizer Nettolohn wirkt deshalb zunächst hoch, und Lohnvergleiche mit dem Ausland gehen oft nicht auf.

Balkendiagramm: Von CHF 100’000 Bruttolohn im Jahr gehen CHF 5’300 AHV/IV/EO, CHF 1’100 ALV, CHF 1’400 NBU und CHF 3’213 Pensionskasse ab. Es bleiben CHF 88’987 Nettolohn.
Abzüge vom Bruttolohn: Beispiel CHF 100’000 im Jahr Beispiel mit 40 Jahren, NBU 1,4 %. Steuern und Krankenkasse gehen nicht vom Lohn ab. Quelle: AHV/IV, SECO, BSV, geprüft am 04.09.2026.
Grundlagen

Die Abzüge im Einzelnen

Eidgenössische Sätze 2026, in allen Kantonen gleich. Quellen: AHV/IV · SECO · BSV. Geprüft am 04.09.2026.
AbzugArbeitnehmerBemerkung
AHV / IV / EO5,3 %Ohne Obergrenze. Total 10,6 %, hälftig geteilt.
ALV1,1 %Nur bis CHF 148’200. Darüber Solidaritätsbeitrag 0 %.
NBU~1,4 %Kein gesetzlicher Satz; je nach Versicherer und Branche. Erhoben bis zum versicherten Höchstlohn von CHF 148’200.
BVG3,5–9 %Nur auf dem koordinierten Lohn, steigend mit dem Alter.

Wie der BVG-Abzug berechnet wird

Der Pensionskassenbeitrag wird nur auf dem koordinierten Lohn erhoben. Der Teil des Lohns, den bereits die AHV abdeckt, soll in der zweiten Säule nicht nochmals versichert werden.

Grenzwert 2026Betrag
EintrittsschwelleCHF 22’680
KoordinationsabzugCHF 26’460
Oberer GrenzbetragCHF 90’720
Koordinierter LohnCHF 3’780 – 64’260

Die gesetzlichen Altersgutschriften betragen 7 % ab 25, 10 % ab 35, 15 % ab 45, 18 % ab 55 Jahren. Davon zahlt der Arbeitgeber mindestens die Hälfte; viele Kassen bieten bessere Pläne als das gesetzliche Minimum.

Die Ausnahme: Quellensteuer

Wer keine Niederlassungsbewilligung C hat, dem zieht der Arbeitgeber die Steuer direkt vom Lohn ab (Quellensteuer). Ihre Höhe hängt vom Wohnkanton, vom Monatslohn, vom Tarifcode und von der Kinderzahl ab. In diesem Fall ist der Nettolohn oben also noch nicht der ausbezahlte Betrag.

Was Sie zusätzlich einplanen sollten

Vom Nettolohn gehen später noch Einkommenssteuer (per Steuererklärung) und die Krankenkassenprämie weg. Bei der Prämie lässt sich am ehesten sparen: Welche Franchise sich für Sie lohnt, zeigt der Franchise-Rechner. Der Abzug für die Säule 3a senkt die Steuerrechnung direkt.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Nettolohn

Was rechnet ein Lohnrechner für die Schweiz aus?

Er zeigt, was vom Bruttolohn nach den Sozialabzügen übrig bleibt: AHV/IV/EO, ALV, die Nichtberufsunfallversicherung und der Beitrag an die Pensionskasse. Dieser Rechner rechnet auch umgekehrt: Sie geben das gewünschte Nettoeinkommen ein und sehen, welcher Bruttolohn dafür im Arbeitsvertrag stehen muss.

Wie rechne ich vom Netto zurück auf den Bruttolohn?

Ein fester Prozentsatz genügt dafür nicht. Der AHV-Beitrag ist linear, der BVG-Beitrag wird nur auf dem koordinierten Lohn erhoben und ist nach oben begrenzt, und der ALV-Beitrag fällt nur bis zu einer Lohngrenze an. Der Abzugssatz ist deshalb nicht bei jedem Lohn gleich. Der Rechner bestimmt den Bruttolohn so, dass das gewünschte Netto genau erreicht wird.

Welche Abzüge gehen vom Bruttolohn ab?

AHV/IV/EO mit 5,3 Prozent, ALV mit 1,1 Prozent bis CHF 148’200, die Nichtberufsunfallversicherung NBU und der Beitrag an die Pensionskasse. Diese Sätze sind eidgenössisch und in allen 26 Kantonen gleich.

Wird die Einkommenssteuer vom Lohn abgezogen?

Nein. In der Schweiz wird die Einkommenssteuer aufgrund der Steuererklärung separat in Rechnung gestellt. Eine Ausnahme bildet die Quellensteuer für Personen ohne Niederlassungsbewilligung C.

Wird die Krankenkasse vom Lohn abgezogen?

Nein. Die Prämie der obligatorischen Grundversicherung zahlen Sie direkt an Ihre Krankenkasse. Sie erscheint nicht auf der Lohnabrechnung.

Wie hoch ist der Pensionskassenbeitrag?

Er wird nur auf dem koordinierten Lohn erhoben: Bruttolohn minus Koordinationsabzug von CHF 26’460, höchstens CHF 64’260. Der gesetzliche Satz steigt mit dem Alter von 7 auf 18 Prozent, und mindestens die Hälfte davon zahlt der Arbeitgeber.

Ab welchem Lohn bin ich in der Pensionskasse versichert?

Ab einem Jahreslohn von CHF 22’680 bei einem Arbeitgeber. Darunter besteht keine BVG-Pflicht. Altersgutschriften werden erst ab 25 Jahren erhoben, davor nur Risikobeiträge.

Warum ist mein NBU-Abzug anders als im Rechner?

Für die Nichtberufsunfallversicherung gibt es keinen gesetzlichen Einheitssatz. Die Prämie hängt vom Versicherer und von der Branche des Arbeitgebers ab. Der Wert im Rechner ist ein Richtwert; den genauen Satz finden Sie auf Ihrer Lohnabrechnung.

Warum sinkt der ALV-Abzug bei hohen Löhnen?

Der ALV-Beitrag wird nur bis zu einem Jahreslohn von CHF 148’200 erhoben. Für den Lohnteil darüber gilt der Solidaritätsbeitrag; er beträgt zurzeit 0 Prozent, sodass auf dem Mehrbetrag kein ALV-Abzug anfällt.