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Finanz24 · AHV-Rente berechnen 2026: Rechner mit der Skala 44
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Rechner · Vorsorge · AHV

AHV-Rente berechnen

Ihre Altersrente nach der offiziellen Rentenskala 44 des BSV, mit der Abstufung der Teilrenten nach Art. 52 AHVV, der Plafonierung für Ehepaare und der 13. AHV-Rente. Gerechnet wird direkt mit der amtlichen Tabelle.

Stand
Skala gültig ab
01.01.2025
Minimalrente
CHF 1’260
Maximalrente
CHF 2’520
Ab 01.01.2027
CHF 1’280–2’560

Was bekommen Sie von der AHV?

Rechnet in Ihrem Browser
Zivilstand
Bei Ehepaaren werden beide Einzelrenten zusammen auf CHF 3’780 im Monat begrenzt. Konkubinatspaare kennen diese Begrenzung nicht.
CHF
Der aufgewertete Durchschnitt aller Beitragsjahre inklusive Erziehungsgutschriften und, bei Verheirateten, Splitting (also nicht der letzte Lohn). Sie finden ihn in Ihrem Kontoauszug.
von 44
44 heisst lückenlos. Die Beitragspflicht beginnt am 1. Januar nach dem 20. Geburtstag.
Monatliche Altersrente
—
Vollrente (Skala 44)—
Rentenskala—
Pro Monat—
Pro Jahr (13 Auszahlungen)—
13. AHV-Rente (Dezember)—
Pro Monat ab 01.01.2027 (neue Skala)—

Quelle: «Monatliche Vollrenten, Skala 44», gültig ab 01.01.2025, und Art. 52 AHVV (Konsolidierung vom 01.01.2026). Verbindlich rechnet Ihre Ausgleichskasse.

Neue Rentenskala ab 01.01.2027

Der Bundesrat erhöht die AHV/IV-Renten auf den 1. Januar 2027 um rund 1,59 Prozent: Minimalrente CHF 1’280, Maximalrente CHF 2’560, Ehepaare höchstens CHF 3’840 im Monat. Bis zum 31. Dezember 2026 gilt die Skala vom 1. Januar 2025; der Rechner zeigt die neue Rente in der letzten Zeile. Quelle: Skala 44, gültig ab 01.01.2027 und Mitteilung des BSV.

Was diese Seite nicht kann

Ihr individuelles Konto ist hier nicht bekannt. Die tatsächlichen Beitragsjahre, die Aufwertungsfaktoren Ihres Jahrgangs, die Erziehungsgutschriften und das Splitting der Ehejahre kennt nur Ihre Ausgleichskasse. Dort können Sie den Kontoauszug kostenlos bestellen oder über ESCAL eine Rentenschätzung machen lassen.

Liniendiagramm der AHV-Rentenskala 44: Die monatliche Vollrente steigt von der Minimalrente CHF 1’260 bei einem Durchschnittseinkommen bis CHF 15’120 auf die Maximalrente CHF 2’520 ab CHF 90’720.
AHV-Altersrente 2026: Vollrente nach Rentenskala 44 Monatliche Vollrente bei 44 vollen Beitragsjahren. Quelle: Informationsstelle AHV/IV, BSV, geprüft am 22.10.2026.
Rentenskala 44

Die vollständige AHV-Rententabelle

Hier die amtliche Tabelle «Monatliche Vollrenten, Skala 44», gültig seit dem 01.01.2025. Sie gilt für eine vollständige Beitragsdauer; bei weniger Beitragsjahren kommt die Abstufung nach Art. 52 AHVV dazu, die der Rechner oben anwendet. Alle Beträge sind Monatsbeträge in Franken.

Massgebendes Jahreseinkommen bis Altersrente Witwen-/Witwerrente Kinderrente
CHF 15’120CHF 1’260CHF 1’008CHF 504
CHF 16’632CHF 1’293CHF 1’034CHF 517
CHF 18’144CHF 1’326CHF 1’060CHF 530
CHF 19’656CHF 1’358CHF 1’087CHF 543
CHF 21’168CHF 1’391CHF 1’113CHF 556
CHF 22’680CHF 1’424CHF 1’139CHF 570
CHF 24’192CHF 1’457CHF 1’165CHF 583
CHF 25’704CHF 1’489CHF 1’191CHF 596
CHF 27’216CHF 1’522CHF 1’218CHF 609
CHF 28’728CHF 1’555CHF 1’244CHF 622
CHF 30’240CHF 1’588CHF 1’270CHF 635
CHF 31’752CHF 1’620CHF 1’296CHF 648
CHF 33’264CHF 1’653CHF 1’322CHF 661
CHF 34’776CHF 1’686CHF 1’349CHF 674
CHF 36’288CHF 1’719CHF 1’375CHF 687
CHF 37’800CHF 1’751CHF 1’401CHF 701
CHF 39’312CHF 1’784CHF 1’427CHF 714
CHF 40’824CHF 1’817CHF 1’454CHF 727
CHF 42’336CHF 1’850CHF 1’480CHF 740
CHF 43’848CHF 1’882CHF 1’506CHF 753
CHF 45’360CHF 1’915CHF 1’532CHF 766
CHF 46’872CHF 1’935CHF 1’548CHF 774
CHF 48’384CHF 1’956CHF 1’564CHF 782
CHF 49’896CHF 1’976CHF 1’580CHF 790
CHF 51’408CHF 1’996CHF 1’597CHF 798
CHF 52’920CHF 2’016CHF 1’613CHF 806
CHF 54’432CHF 2’036CHF 1’629CHF 814
CHF 55’944CHF 2’056CHF 1’645CHF 823
CHF 57’456CHF 2’076CHF 1’661CHF 831
CHF 58’968CHF 2’097CHF 1’677CHF 839
CHF 60’480CHF 2’117CHF 1’693CHF 847
CHF 61’992CHF 2’137CHF 1’710CHF 855
CHF 63’504CHF 2’157CHF 1’726CHF 863
CHF 65’016CHF 2’177CHF 1’742CHF 871
CHF 66’528CHF 2’197CHF 1’758CHF 879
CHF 68’040CHF 2’218CHF 1’774CHF 887
CHF 69’552CHF 2’238CHF 1’790CHF 895
CHF 71’064CHF 2’258CHF 1’806CHF 903
CHF 72’576CHF 2’278CHF 1’822CHF 911
CHF 74’088CHF 2’298CHF 1’839CHF 919
CHF 75’600CHF 2’318CHF 1’855CHF 927
CHF 77’112CHF 2’339CHF 1’871CHF 935
CHF 78’624CHF 2’359CHF 1’887CHF 943
CHF 80’136CHF 2’379CHF 1’903CHF 952
CHF 81’648CHF 2’399CHF 1’919CHF 960
CHF 83’160CHF 2’419CHF 1’935CHF 968
CHF 84’672CHF 2’439CHF 1’951CHF 976
CHF 86’184CHF 2’460CHF 1’968CHF 984
CHF 87’696CHF 2’480CHF 1’984CHF 992
CHF 89’208CHF 2’500CHF 2’000CHF 1’000
CHF 90’720CHF 2’520CHF 2’016CHF 1’008

Die linke Spalte nennt jeweils die Obergrenze. Massgebend ist die erste Zeile, die Ihr durchschnittliches Jahreseinkommen nicht unterschreitet. Unter CHF 15’120 gilt immer die Minimalrente, ab CHF 90’720 immer die Maximalrente. Quelle: Informationsstelle AHV/IV, gültig ab 01.01.2025.

Grundlagen

Wovon die Rente abhängt

Die AHV-Rente hängt von genau zwei Grössen ab: dem durchschnittlichen Jahreseinkommen, auf dem Sie Beiträge bezahlt haben, und der Beitragsdauer. Vermögen, Pensionskasse oder dritte Säule spielen für die Höhe der AHV-Rente keine Rolle.

Das Einkommen bestimmt die Zeile in der Tabelle. Sie beginnt bei CHF 15’120 und endet bei CHF 90’720: Wer im Schnitt mehr verdient hat, bekommt trotzdem die Maximalrente und keinen Franken mehr. Die Maximalrente ist genau doppelt so hoch wie die Minimalrente. Diese geringe Spreizung ist gewollt und Ausdruck der Umverteilung in der AHV.

Beitragslücken

Ein fehlendes Beitragsjahr kostet rund 2,3 Prozent der Rente, und zwar lebenslang. Art. 52 AHVV staffelt die Teilrenten in 44 Stufen, und die Stufe ergibt sich aus dem Verhältnis Ihrer Beitragsjahre zu denen Ihres Jahrgangs.

Die meisten Lücken entstehen zwischen 21 und 25 Jahren: Studium, Auslandaufenthalt, Weiterbildung oder eine Pause nach der Lehre. Auch wer nicht erwerbstätig ist, muss als Nichterwerbstätiger mindestens den Mindestbeitrag bezahlen; wird das versäumt, fehlt das Jahr. Nachzahlen lässt sich nur für die letzten fünf Jahre. Ältere Lücken bleiben bestehen.

Warum Ehepaare zusammen weniger bekommen

Beziehen beide Ehegatten eine Rente, werden ihre Einzelrenten zusammen auf 150 Prozent der Maximalrente begrenzt, heute CHF 3’780 im Monat. Zwei Personen mit voller Maximalrente kämen auf CHF 5’040; ausbezahlt werden CHF 3’780. Durch die Plafonierung entfallen also CHF 1’260 im Monat.

Dafür bietet die Ehe zwei Vorteile, die das Konkubinat nicht hat: die Einkommensteilung für die gemeinsamen Jahre (beide Einkommen werden zusammengezählt und je zur Hälfte angerechnet) und die Hinterlassenenrente. Die Plafonierung fällt weg, sobald nur noch eine Person eine Rente bezieht.

Die 13. AHV-Rente ab Dezember 2026

Die 13. Altersrente, die das Volk am 3. März 2024 angenommen hat, wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt, zusätzlich zur Dezemberrente. Sie entspricht einem Zwölftel der im Kalenderjahr ausbezahlten Altersrenten. Wer das ganze Jahr dieselbe Rente bezogen hat, erhält also eine Monatsrente mehr.

Sie gilt nur für Altersrenten: IV-Renten erhalten keine 13. Rente. Zudem darf sie nicht dazu führen, dass jemand Ergänzungsleistungen verliert.

Wo die AHV aufhört

Die AHV soll den Existenzbedarf angemessen decken. Selbst die Maximalrente von CHF 2’520 im Monat liegt unter dem, was die meisten Haushalte ausgeben. Dafür gibt es die zweite Säule (Pensionskasse) und die dritte (Säule 3a). Wie die drei zusammenspielen, steht in der Übersicht zum Drei-Säulen-System.

Fragen

Häufige Fragen zur AHV-Rente

Wie hoch ist die AHV-Rente 2026?

Die Vollrente einer Einzelperson beträgt zwischen CHF 1’260 und CHF 2’520 im Monat. Die Maximalrente ist von Gesetzes wegen genau doppelt so hoch wie die Minimalrente. Ein Ehepaar erhält zusammen höchstens CHF 3’780 im Monat, auch wenn beide einzeln Anspruch auf die Maximalrente hätten. Diese Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025. Ab dem 1. Januar 2027 steigen sie auf CHF 1’280 bis CHF 2’560.

Wie hoch ist die AHV-Rente 2027?

Der Bundesrat hat die AHV/IV-Renten auf den 1. Januar 2027 an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Ab dann beträgt die Vollrente einer Einzelperson zwischen CHF 1’280 und CHF 2’560 im Monat, rund 1,59 Prozent mehr als heute. Ein Ehepaar erhält zusammen höchstens CHF 3’840. Bis zum 31. Dezember 2026 gilt noch die Skala vom 1. Januar 2025. Der Rechner zeigt beide Beträge: die heutige Rente und die Rente ab 01.01.2027.

Wovon hängt die Höhe meiner AHV-Rente ab?

Massgebend sind das durchschnittliche Jahreseinkommen, auf dem Sie Beiträge bezahlt haben, und die Anzahl Beitragsjahre. Das Einkommen bestimmt die Zeile in der Rentenskala 44, die Beitragsjahre den Anteil dieser Vollrente, den Sie erhalten. Schon ein fehlendes Beitragsjahr kürzt die Rente um rund 2,3 Prozent. Eine solche Lücke lässt sich nur innerhalb von fünf Jahren schliessen.

Was ist das «massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen»?

Die Summe aller Erwerbseinkommen, auf denen Sie AHV-Beiträge bezahlt haben, geteilt durch die Beitragsjahre. Frühere Einkommen werden dabei mit einem Aufwertungsfaktor auf das heutige Niveau angehoben. Dazu kommen Erziehungs- und Betreuungsgutschriften sowie, bei Verheirateten, die Einkommensteilung (Splitting) für die Ehejahre. Den genauen Wert kennt nur Ihre Ausgleichskasse; den Kontoauszug können Sie bei ihr gratis bestellen.

Wie viele Beitragsjahre brauche ich für die volle Rente?

Es braucht eine lückenlose Beitragsdauer. Für die Jahrgänge, die heute pensioniert werden, sind das 44 Jahre. Wer weniger Beitragsjahre hat, erhält eine Teilrente: Art. 52 AHVV stuft sie in 44 Stufen ab, von 2,27 Prozent der Vollrente bei einem Beitragsjahr bis 100 Prozent bei 44 Jahren. Die Beitragspflicht beginnt am 1. Januar nach dem 20. Geburtstag; Lücken entstehen am häufigsten in jungen Jahren und während des Studiums.

Wie funktioniert die Plafonierung bei Ehepaaren?

Sind beide Ehegatten rentenberechtigt, werden ihre beiden Einzelrenten zusammen auf 150 Prozent der Maximalrente begrenzt, also auf CHF 3’780 im Monat. Übersteigt die Summe diesen Betrag, werden beide Renten im gleichen Verhältnis gekürzt. Die Kürzung fällt weg, sobald nur noch eine Person eine Rente bezieht. Für Konkubinatspaare gilt diese Begrenzung nicht; sie erhalten zwei ungekürzte Einzelrenten.

Was ist die 13. AHV-Rente und wann kommt sie?

Die Volksinitiative wurde am 3. März 2024 angenommen. Ausbezahlt wird die 13. Altersrente erstmals im Dezember 2026, zusätzlich zur Rente für diesen Monat. Sie entspricht einem Zwölftel der Summe der im Kalenderjahr ausbezahlten Altersrenten. Sie gilt nur für Altersrenten, nicht für IV-Renten, und darf nicht zu einer Kürzung der Ergänzungsleistungen führen.

Gibt es eine Tabelle für die AHV-Rente?

Ja. Weiter unten auf dieser Seite steht die amtliche «Rentenskala 44» der Informationsstelle AHV/IV, vollständig mit allen 51 Einkommensstufen. Sie ordnet jedem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen die monatliche Vollrente zu, dazu die Witwen- und die Kinderrente. Für eine unvollständige Beitragsdauer kommt die Abstufung nach Art. 52 AHVV hinzu. Der Rechner oben berücksichtigt beides.

Ist diese Berechnung verbindlich?

Nein. Verbindlich berechnet nur Ihre Ausgleichskasse die Rente, weil nur sie Ihr individuelles Konto kennt: die tatsächlichen Beitragsjahre, die Aufwertungsfaktoren Ihres Jahrgangs, die Erziehungsgutschriften und das Splitting der Ehejahre. Eine offizielle Schätzung erhalten Sie über ESCAL. Dieser Rechner wendet die Tabelle korrekt an, kennt aber nur die Zahlen, die Sie eingeben.

Wann wird die Rentenskala angepasst?

Der Bundesrat prüft die AHV-Renten in der Regel alle zwei Jahre und passt sie an die Entwicklung von Löhnen und Preisen an (Mischindex, Art. 33ter AHVG). Die aktuelle Tabelle gilt seit dem 1. Januar 2025. Die nächste ist bereits beschlossen und gilt ab dem 1. Januar 2027.

Diese Seite ist eine Rechenhilfe und keine Rentenberatung. Verbindlich ist allein die Verfügung Ihrer Ausgleichskasse.