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Ablauf · Mehrwertsteuer

MWST-Abrechnung: Fristen und Ablauf

Die Abrechnung muss innert 60 Tagen nach Ende der Abrechnungsperiode eingereicht und bezahlt sein. Wie oft abgerechnet wird, hängt von der Methode ab: vierteljährlich bei der effektiven Methode, halbjährlich beim Saldosteuersatz.

Stand
Geprüft am
03.09.2026
Grundlage
Art. 71 MWSTG
Quelle
ESTV
Fristen

Effektive Methode: viermal pro Jahr

Wer effektiv abrechnet, weist Inlandsteuer und Vorsteuer einzeln aus und liefert die Differenz ab. Das geschieht quartalsweise.

60 Tage nach Periodenende, Art. 71 MWSTG und Art. 86 MWSTG. Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV. Geprüft am 03.09.2026.
PeriodeEndet amFrist
1. Quartal31. MärzEnde Mai
2. Quartal30. JuniEnde August
3. Quartal30. SeptemberEnde November
4. Quartal31. DezemberAnfang März

Saldosteuersatz: zweimal pro Jahr

Mit dem Saldosteuersatz rechnen Sie mit einem Branchensatz auf dem Bruttoumsatz ab und verzichten dafür auf den Vorsteuerabzug. Abgerechnet wird nur halbjährlich, was den administrativen Aufwand halbiert.

60 Tage nach Periodenende, Art. 71 MWSTG und Art. 86 MWSTG. Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV. Geprüft am 03.09.2026.
PeriodeEndet amFrist
1. Semester30. JuniEnde August
2. Semester31. DezemberAnfang März
Fristverlängerung und Verzugszins

Eine Fristverlängerung gilt nur für das Einreichen, nicht für die Zahlung. Wer die Verlängerung beantragt und deshalb auch später zahlt, schuldet Verzugszins ab dem ursprünglichen Termin, obwohl die Abrechnung selbst noch nicht fällig war.

Reichen Sie die Abrechnung auch dann ein, wenn das Geld knapp ist. Fehlt eine Abrechnung, kann die ESTV eine Ermessenseinschätzung vornehmen und den Umsatz selbst festlegen, was selten zu Ihren Gunsten ausfällt.

Welche Methode für Sie günstiger ist

Die Wahl der Methode entscheidet oft über mehrere tausend Franken pro Jahr. Faustregel: Dienstleister mit wenig Einkäufen fahren mit dem Saldosteuersatz meist besser, wer viel investiert oder Ware einkauft mit der effektiven Methode.

Rechnen Sie beide Methoden durch. Der MWST-Rechner mit Methodenvergleich zeigt Ihnen die Differenz und warnt, wenn Sie die Grenzen der Saldomethode überschreiten (CHF 5’024’000 Umsatz oder CHF 108’000 Steuer pro Jahr).

So läuft eine Abrechnung ab

  • Zahlen zusammenstellen. Bruttoumsatz der Periode, aufgeteilt nach Steuersatz (8,1 % · 2,6 % · 3,8 %).
  • Bei der effektiven Methode zusätzlich die Vorsteuer aus Einkäufen und Investitionen.
  • Elektronisch einreichen über das ESTV-Portal. Papier ist abgelöst.
  • Betrag überweisen, innert derselben Frist.
  • Belege aufbewahren. Die Aufbewahrungspflicht endet nicht mit der Abrechnung.

Auch ohne Umsatz ist eine Abrechnung fällig: Solange Sie im Register eingetragen sind, müssen Sie eine Nullabrechnung einreichen.

Keine Vermittlung

Diese Seite erklärt den Ablauf und vermittelt keine Software und keine Treuhandleistungen. Eingereicht wird direkt bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zur MWST-Abrechnung

Wann muss ich die MWST-Abrechnung einreichen?

Innert 60 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode (Art. 71 MWSTG). Bei quartalsweiser Abrechnung endet die Frist für das erste Quartal also Ende Mai.

Wie oft muss ich abrechnen?

Mit der effektiven Methode vierteljährlich, also viermal pro Jahr. Mit dem Saldosteuersatz halbjährlich, also zweimal pro Jahr.

Bis wann muss ich bezahlen?

Innert derselben Frist von 60 Tagen (Art. 86 MWSTG). Einreichen und Bezahlen haben denselben Stichtag.

Kann ich eine Fristverlängerung beantragen?

Ja, über das ESTV-Portal. Die Verlängerung gilt allerdings nur für das Einreichen der Abrechnung, nicht für die Zahlung. Der Verzugszins läuft ab dem ordentlichen Termin.

Wie reiche ich die Abrechnung ein?

Elektronisch über das ESTV-Portal. Die Papierabrechnung ist abgelöst.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Die ESTV kann eine Ermessenseinschätzung vornehmen und den Umsatz selbst festlegen. Zusätzlich läuft der Verzugszins auf dem geschuldeten Betrag. Die Ermessenseinschätzung lässt sich vermeiden, indem Sie die Abrechnung auch dann einreichen, wenn Sie noch nicht bezahlen können.

Muss ich abrechnen, wenn ich keinen Umsatz hatte?

Ja. Solange Sie im MWST-Register eingetragen sind, ist für jede Periode eine Abrechnung einzureichen, notfalls eine Nullabrechnung.