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Finanz24 · Eigenmietwert Kanton Thurgau berechnen 2026
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Rechner · Wohneigentum · TG

Eigenmiet­wert Kanton Thurgau berechnen

Im Kanton Thurgau entsteht der Eigenmietwert aus der kantonalen Liegenschaftsschätzung und nicht aus einem Prozentsatz der Miete. Was er Sie an Steuern kostet, heute und nach dem Systemwechsel per 01.01.2029, zeigt der Rechner unten.

Stand
Niveau
Schätzung
Pauschale
10 / 20 %
Abschaffung
01.01.2029

Ihr Eigenmietwert und was er kostet

Rechnet in Ihrem Browser
Der Kanton, in dem die Liegenschaft steht.
CHF / Monat
Nur für die Schätzung oben rechts: die Miete, die Sie für Ihre eigene Wohnung bezahlen müssten.
CHF
Steht in Ihrer Veranlagung oder in der Schätzungsverfügung. Verbindlich ist diese Zahl, nicht die Schätzung oben.
CHF
Alter des Gebäudes
Art. 5 der Liegenschaftskostenverordnung (SR 642.116).
CHF
Leer lassen für die Pauschale. Gerechnet wird mit dem höheren der beiden Beträge; Sie können jedes Jahr neu wählen.
%
Der Steuersatz auf dem letzten verdienten Franken. Den genauen Wert zeigt der Steuerrechner.
Der Eigenmietwert kostet Sie heute
—
Geschätzter Eigenmietwert—
Pauschalabzug Unterhalt—
Wirkung aufs steuerbare Einkommen—
Steuern heute—
Steuern ab 01.01.2029—
Unterschied pro Jahr—

Verbindlich ist die Schätzung

Die Zahl, mit der Sie veranlagt werden, kommt aus der amtlichen Bewertung Ihrer Liegenschaft und nicht aus einer Formel auf der Miete. Die Schätzung hier zeigt die Grössenordnung und das Niveau, das die ESTV für Ihren Kanton ausweist. Massgebend ist Ihre Schätzungsverfügung.

Kanton Thurgau

Wie Thurgau den Eigenmietwert festlegt

Das Verfahren gemäss ESTV: Schätzung anhand vergleichbarer Objekte.

Deshalb lässt sich der Eigenmietwert hier nicht aus der Miete ableiten. Es gilt die Untergrenze von 60 Prozent der Marktmiete nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts (BGE 124 I 145), und für die direkte Bundessteuer mindestens 70 Prozent des Marktwerts nach den Richtlinien der ESTV. Ihren Wert finden Sie in der Schätzungsverfügung; damit rechnet der Rechner oben exakt.

Was in Thurgau zusätzlich gilt

Ermässigung von 40 % für die dauernd selbst bewohnte Liegenschaft.

Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, Dossier «Besteuerung der Eigenmietwerte», Ausgabe Februar 2026.

Was der Eigenmietwert Sie kostet

Massgebend ist die Rechnung Eigenmietwert minus Unterhalt minus Schuldzinsen. Ist das Ergebnis positiv, erhöht Ihr Wohneigentum das steuerbare Einkommen im Kanton Thurgau; ist es negativ, senkt es die Steuerrechnung.

Beim Unterhalt dürfen Sie die Pauschale nach Art. 5 der Liegenschaftskostenverordnung abziehen (10 Prozent bei Gebäuden bis zehn Jahre, 20 Prozent bei älteren) oder die tatsächlichen Kosten, wenn sie höher sind. Sie können in jeder Steuerperiode neu wählen; eine grössere Renovation lässt sich deshalb zeitlich planen.

Wie stark sich das bei Ihnen auswirkt, hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab, und dieser hängt in Thurgau auch von Ihrer Gemeinde ab. Den genauen Wert zeigt der Steuerrechner für den Kanton Thurgau, mit allen Gemeinden einzeln.

Ab 01.01.2029 fällt er weg

Der Systemwechsel wurde am 28.09.2025 in der eidgenössischen Abstimmung angenommen; der Bundesrat hat den 01.01.2029 am 01.04.2026 als Datum bestätigt. Dann entfällt der Eigenmietwert und mit ihm der Abzug für Unterhalt und Schuldzinsen. Was sonst noch wegfällt und was bleibt, steht in der Übersicht zum Systemwechsel.

Andere Kantone

Eigenmietwert in den anderen Kantonen

Jeder Kanton bewertet anders, und die Verfahren unterscheiden sich stark. Die Übersicht über alle 26 steht auf der Hauptseite des Rechners.

Fragen

Häufige Fragen zum Eigenmietwert im Kanton Thurgau

Wie wird der Eigenmietwert im Kanton Thurgau berechnet?

Gemäss ESTV gilt Folgendes: Schätzung anhand vergleichbarer Objekte. Die ESTV nennt für diesen Kanton kein Niveau im Verhältnis zur Marktmiete. Massgebend ist die kantonale Liegenschaftsschätzung, die sich nicht aus einer Miete ableiten lässt.

Gibt es im Kanton Thurgau eine Ermässigung?

Ermässigung von 40 % für die dauernd selbst bewohnte Liegenschaft.

Wie viel Prozent der Marktmiete beträgt der Eigenmietwert im Kanton Thurgau?

Die ESTV veröffentlicht für Thurgau keinen Prozentsatz, da der Kanton über die Liegenschaftsschätzung bewertet. Es gilt die verfassungsrechtliche Untergrenze von 60 Prozent der Marktmiete (BGE 124 I 145) und, für die direkte Bundessteuer, die Richtlinie von 70 Prozent des Marktwerts.

Was kann ich vom Eigenmietwert abziehen?

Unterhaltskosten und Schuldzinsen. Beim Unterhalt haben Sie die Wahl zwischen den tatsächlichen Kosten und der Pauschale nach Art. 5 der Liegenschaftskostenverordnung: 10 Prozent des Brutto-Eigenmietwerts bei Gebäuden bis zehn Jahre, 20 Prozent darüber. Die Wahl treffen Sie in jeder Steuerperiode neu.

Wann fällt der Eigenmietwert im Kanton Thurgau weg?

Am 01.01.2029, wie in der ganzen Schweiz. Der Systemwechsel wurde am 28.09.2025 in der eidgenössischen Abstimmung angenommen, und der Bundesrat hat das Datum am 01.04.2026 bestätigt. Mit dem Eigenmietwert entfallen auch die Abzüge für Unterhalt und Schuldzinsen. Für Zweitliegenschaften dürfen die Kantone eine eigene Objektsteuer einführen; darüber entscheidet Thurgau selbst.

Ist diese Zahl verbindlich?

Nein. Verbindlich ist die Schätzungsverfügung Ihrer kantonalen Steuerverwaltung. Exakt berechnet diese Seite den zweiten Teil: was ein bestimmter Eigenmietwert Sie an Steuern kostet, heute und nach dem Systemwechsel. Die Angaben zum Kanton stammen aus dem Dossier «Besteuerung der Eigenmietwerte» der ESTV, Ausgabe Februar 2026.

Diese Seite ist eine Rechenhilfe und keine Steuerberatung. Massgebend sind die Schätzungsverfügung und die Veranlagung der Steuerverwaltung des Kantons Thurgau.