Finanz24 · Existenzminimum Schweiz berechnen: Rechner nach SchKG
https://finanz24.ch/existenzminimum-rechner/
Existenzminimum berechnen
Wie viel Ihnen bei einer Lohnpfändung bleibt: der Grundbetrag nach Art. 93 SchKG, dazu Kinder, Miete, Krankenkasse und Arbeitsweg. Gerechnet mit den Ansätzen des Kantons Zürich, mit der pfändbaren Quote Ihres Lohns.
- Geprüft am
- 15.10.2026
- Grundbetrag allein
- CHF 1’200
- Grundlage
- ZStB 183.3
Was bleibt Ihnen?
Rechnet in Ihrem BrowserAnsätze nach dem Kreisschreiben der Verwaltungskommission des Obergerichts des Kantons Zürich vom 16.09.2009, gültig ab 01.10.2009 (ZStB 183.3). Steuern werden nicht berücksichtigt. Massgebend ist die Berechnung Ihres Betreibungsamts. Geprüft am 15.10.2026.
Die Ansätze im Überblick
| Haushalt | Grundbetrag |
|---|---|
| Alleinstehend | CHF 1’200.00 |
| Alleinstehend, mit anderen Erwachsenen im Haushalt | CHF 1’100.00 |
| Alleinerziehend | CHF 1’350.00 |
| Alleinerziehend, mit anderen Erwachsenen im Haushalt | CHF 1’250.00 |
| Ehepaar, eingetragene Partnerschaft, Paar mit Kindern | CHF 1’700.00 |
| pro Kind bis 10 Jahre | CHF 400.00 |
| pro Kind über 10 Jahre | CHF 600.00 |
Der Grundbetrag deckt Nahrung, Kleidung, Körperpflege, den Unterhalt der Wohnungseinrichtung, Kulturelles und die Energie ausser der Heizung. Für Kinder über 10 Jahre gilt der höhere Ansatz bis 18 Jahre oder bis zum Abschluss der Erstausbildung.
Was zum Grundbetrag dazukommt
Zum Grundbetrag zählt das Betreibungsamt die Ausgaben, die Sie belegen: die effektive Miete samt Nebenkosten und Heizung, die Krankenkasse (nur die obligatorische Grundversicherung), Sozialversicherungsbeiträge, die nicht schon vom Lohn abgezogen sind, und rechtlich geschuldete Unterhaltsbeiträge. Wer im eigenen Haus wohnt, erhält statt der Miete den Hypothekarzins ohne Amortisation, die Abgaben und den nötigen Unterhalt.
| Berufsauslage | Ansatz |
|---|---|
| Schwerarbeit, Schicht- oder Nachtarbeit | CHF 5 bis 10 pro Arbeitstag |
| Auswärtige Verpflegung | CHF 5 bis 15 pro Hauptmahlzeit |
| Erhöhter Kleiderverbrauch | CHF 20 bis 60 pro Monat |
| Öffentlicher Verkehr | effektive Kosten |
| Velo | CHF 10 bis 40 pro Monat |
| Moped und Roller | CHF 20 bis 60 pro Monat |
| Motorrad | CHF 50 bis 100 pro Monat |
| Auto, wenn für die Arbeit nötig | CHF 100 bis 600 pro Monat |
Ein Auto wird nur angerechnet, wenn es für den Beruf oder den Arbeitsweg nötig ist. Sonst rechnet das Amt mit den Kosten des öffentlichen Verkehrs.
So rechnet das Betreibungsamt
Eine alleinstehende Person ohne Kinder zahlt CHF 1’500 Miete inklusive Nebenkosten, CHF 450 Krankenkasse und CHF 85 für das Abonnement des öffentlichen Verkehrs. Ihr Existenzminimum beträgt CHF 1’200 + 1’500 + 450 + 85 = CHF 3’235.00 im Monat. Bei einem Nettolohn von CHF 4’500 sind CHF 1’265.00 pfändbar.
Was nicht dazugehört
Die Steuern zählen nicht zum Existenzminimum, ebenso wenig Zusatzversicherungen, Kredite, Leasingraten (ausser für unentbehrliche Gegenstände) oder Ratenzahlungen an andere Gläubiger. Gerade das bringt viele Gepfändete in neue Schulden: Wer weiss, dass eine Pfändung kommt, sollte früh mit der Steuerverwaltung reden. Wie Sie ein realistisches Budget aufstellen, zeigt der Budgetrechner.
Paare mit zwei Einkommen
Verdient der Ehegatte oder eingetragene Partner ebenfalls, tragen beide das gemeinsame Existenzminimum im Verhältnis ihrer Nettoeinkommen. Der Anteil der gepfändeten Person sinkt entsprechend, und mehr von ihrem Lohn wird pfändbar. Diese Aufteilung rechnet der Rechner nicht; das Betreibungsamt nimmt sie anhand der Lohnausweise vor.
Häufige Fragen zum Existenzminimum
Wie hoch ist das Existenzminimum in der Schweiz?
Es gibt keinen festen Betrag. Das Betreibungsamt rechnet einen Grundbetrag, im Kanton Zürich CHF 1’200 für eine alleinstehende Person und CHF 1’700 für ein Ehepaar, und zählt Miete, Krankenkasse, Berufsauslagen und Unterhaltsbeiträge dazu. Für eine alleinstehende Person mit CHF 1’500 Miete und CHF 450 Krankenkasse kommt es schon ohne Arbeitsweg auf CHF 3’150 im Monat.
Was ist im Grundbetrag enthalten?
Nahrung, Kleidung und Wäsche, Körper- und Gesundheitspflege, der Unterhalt der Wohnungseinrichtung, Kulturelles und sämtliche Energiekosten ausser der Heizung. Miete, Heizung, Krankenkasse und Arbeitsweg kommen als Zuschläge dazu.
Werden die Steuern im Existenzminimum berücksichtigt?
Nein. Nach der Praxis des Bundesgerichts gehören die laufenden Steuern nicht zum betreibungsrechtlichen Existenzminimum. Wer gepfändet wird, kann die Steuern deshalb oft nicht mehr bezahlen; bei der Steuerverwaltung lässt sich ein Erlass oder eine Ratenzahlung beantragen.
Was bedeutet pfändbare Quote?
Der Teil des Nettolohns, der über dem Existenzminimum liegt. Diesen Betrag zieht der Arbeitgeber auf Anweisung des Betreibungsamts direkt vom Lohn ab und überweist ihn dem Amt. Eine Lohnpfändung dauert höchstens ein Jahr.
Gelten die Beträge in allen Kantonen?
Jeder Kanton regelt die Berechnung mit einem eigenen Kreisschreiben seiner Aufsichtsbehörde. Viele verwenden dieselben Grundbeträge wie Zürich, einzelne weichen ab. Massgebend ist immer das Betreibungsamt Ihres Wohnorts, das zudem im Einzelfall von den Ansätzen abweichen kann.
Ist das Existenzminimum dasselbe wie die Sozialhilfe?
Nein. Das betreibungsrechtliche Existenzminimum schützt einen Teil des Einkommens vor der Pfändung. Die Sozialhilfe richtet sich nach den Richtlinien der SKOS und ist eine eigene Leistung mit eigenen Ansätzen. Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV rechnen wieder anders.