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Finanz24 · Existenzminimum Schweiz berechnen: Rechner nach SchKG
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Rechner · Betreibung

Existenz­minimum berechnen

Wie viel Ihnen bei einer Lohnpfändung bleibt: der Grundbetrag nach Art. 93 SchKG, dazu Kinder, Miete, Krankenkasse und Arbeitsweg. Gerechnet mit den Ansätzen des Kantons Zürich, mit der pfändbaren Quote Ihres Lohns.

Stand
Geprüft am
15.10.2026
Grundbetrag allein
CHF 1’200
Grundlage
ZStB 183.3

Was bleibt Ihnen?

Rechnet in Ihrem Browser
CHF
Ohne Strom: Energie ausser der Heizung steckt schon im Grundbetrag. Eine unangemessen teure Wohnung kann das Amt auf ein Normalmass kürzen.
CHF
Nur wenn sie nicht in den Nebenkosten enthalten sind, auf zwölf Monate verteilt.
CHF
Nur die Grundversicherung nach KVG, nach Abzug einer Prämienverbilligung. Zusatzversicherungen zählen nicht.
CHF
Öffentlicher Verkehr effektiv; Auto CHF 100 bis 600, wenn es für die Arbeit nötig ist; auswärtige Verpflegung CHF 5 bis 15 pro Hauptmahlzeit.
CHF
An Personen ausserhalb Ihres Haushalts, wenn Sie sie nachweislich bezahlen.
CHF
Inklusive Anteil 13. Monatslohn. Bei Quellensteuer: der tatsächlich ausbezahlte Lohn.
Existenzminimum pro Monat
—
Grundbetrag—
Kinder—
Miete und Heizung—
Krankenkasse—
Arbeitsweg und Berufsauslagen—
Unterhaltsbeiträge—
Existenzminimum—
Pfändbar pro Monat—

Ansätze nach dem Kreisschreiben der Verwaltungskommission des Obergerichts des Kantons Zürich vom 16.09.2009, gültig ab 01.10.2009 (ZStB 183.3). Steuern werden nicht berücksichtigt. Massgebend ist die Berechnung Ihres Betreibungsamts. Geprüft am 15.10.2026.

Grundbeträge

Die Ansätze im Überblick

Monatsbeträge nach ZStB 183.3, Ziffer II. Andere Kantone können abweichen.
HaushaltGrundbetrag
AlleinstehendCHF 1’200.00
Alleinstehend, mit anderen Erwachsenen im HaushaltCHF 1’100.00
AlleinerziehendCHF 1’350.00
Alleinerziehend, mit anderen Erwachsenen im HaushaltCHF 1’250.00
Ehepaar, eingetragene Partnerschaft, Paar mit KindernCHF 1’700.00
pro Kind bis 10 JahreCHF 400.00
pro Kind über 10 JahreCHF 600.00

Der Grundbetrag deckt Nahrung, Kleidung, Körperpflege, den Unterhalt der Wohnungseinrichtung, Kulturelles und die Energie ausser der Heizung. Für Kinder über 10 Jahre gilt der höhere Ansatz bis 18 Jahre oder bis zum Abschluss der Erstausbildung.

Zuschläge

Was zum Grundbetrag dazukommt

Zum Grundbetrag zählt das Betreibungsamt die Ausgaben, die Sie belegen: die effektive Miete samt Nebenkosten und Heizung, die Krankenkasse (nur die obligatorische Grundversicherung), Sozialversicherungsbeiträge, die nicht schon vom Lohn abgezogen sind, und rechtlich geschuldete Unterhaltsbeiträge. Wer im eigenen Haus wohnt, erhält statt der Miete den Hypothekarzins ohne Amortisation, die Abgaben und den nötigen Unterhalt.

BerufsauslageAnsatz
Schwerarbeit, Schicht- oder NachtarbeitCHF 5 bis 10 pro Arbeitstag
Auswärtige VerpflegungCHF 5 bis 15 pro Hauptmahlzeit
Erhöhter KleiderverbrauchCHF 20 bis 60 pro Monat
Öffentlicher Verkehreffektive Kosten
VeloCHF 10 bis 40 pro Monat
Moped und RollerCHF 20 bis 60 pro Monat
MotorradCHF 50 bis 100 pro Monat
Auto, wenn für die Arbeit nötigCHF 100 bis 600 pro Monat

Ein Auto wird nur angerechnet, wenn es für den Beruf oder den Arbeitsweg nötig ist. Sonst rechnet das Amt mit den Kosten des öffentlichen Verkehrs.

Beispiel

So rechnet das Betreibungsamt

Eine alleinstehende Person ohne Kinder zahlt CHF 1’500 Miete inklusive Nebenkosten, CHF 450 Krankenkasse und CHF 85 für das Abonnement des öffentlichen Verkehrs. Ihr Existenzminimum beträgt CHF 1’200 + 1’500 + 450 + 85 = CHF 3’235.00 im Monat. Bei einem Nettolohn von CHF 4’500 sind CHF 1’265.00 pfändbar.

Was nicht dazugehört

Die Steuern zählen nicht zum Existenzminimum, ebenso wenig Zusatzversicherungen, Kredite, Leasingraten (ausser für unentbehrliche Gegenstände) oder Ratenzahlungen an andere Gläubiger. Gerade das bringt viele Gepfändete in neue Schulden: Wer weiss, dass eine Pfändung kommt, sollte früh mit der Steuerverwaltung reden. Wie Sie ein realistisches Budget aufstellen, zeigt der Budgetrechner.

Paare mit zwei Einkommen

Verdient der Ehegatte oder eingetragene Partner ebenfalls, tragen beide das gemeinsame Existenzminimum im Verhältnis ihrer Nettoeinkommen. Der Anteil der gepfändeten Person sinkt entsprechend, und mehr von ihrem Lohn wird pfändbar. Diese Aufteilung rechnet der Rechner nicht; das Betreibungsamt nimmt sie anhand der Lohnausweise vor.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Existenzminimum

Wie hoch ist das Existenzminimum in der Schweiz?

Es gibt keinen festen Betrag. Das Betreibungsamt rechnet einen Grundbetrag, im Kanton Zürich CHF 1’200 für eine alleinstehende Person und CHF 1’700 für ein Ehepaar, und zählt Miete, Krankenkasse, Berufsauslagen und Unterhaltsbeiträge dazu. Für eine alleinstehende Person mit CHF 1’500 Miete und CHF 450 Krankenkasse kommt es schon ohne Arbeitsweg auf CHF 3’150 im Monat.

Was ist im Grundbetrag enthalten?

Nahrung, Kleidung und Wäsche, Körper- und Gesundheitspflege, der Unterhalt der Wohnungseinrichtung, Kulturelles und sämtliche Energiekosten ausser der Heizung. Miete, Heizung, Krankenkasse und Arbeitsweg kommen als Zuschläge dazu.

Werden die Steuern im Existenzminimum berücksichtigt?

Nein. Nach der Praxis des Bundesgerichts gehören die laufenden Steuern nicht zum betreibungsrechtlichen Existenzminimum. Wer gepfändet wird, kann die Steuern deshalb oft nicht mehr bezahlen; bei der Steuerverwaltung lässt sich ein Erlass oder eine Ratenzahlung beantragen.

Was bedeutet pfändbare Quote?

Der Teil des Nettolohns, der über dem Existenzminimum liegt. Diesen Betrag zieht der Arbeitgeber auf Anweisung des Betreibungsamts direkt vom Lohn ab und überweist ihn dem Amt. Eine Lohnpfändung dauert höchstens ein Jahr.

Gelten die Beträge in allen Kantonen?

Jeder Kanton regelt die Berechnung mit einem eigenen Kreisschreiben seiner Aufsichtsbehörde. Viele verwenden dieselben Grundbeträge wie Zürich, einzelne weichen ab. Massgebend ist immer das Betreibungsamt Ihres Wohnorts, das zudem im Einzelfall von den Ansätzen abweichen kann.

Ist das Existenzminimum dasselbe wie die Sozialhilfe?

Nein. Das betreibungsrechtliche Existenzminimum schützt einen Teil des Einkommens vor der Pfändung. Die Sozialhilfe richtet sich nach den Richtlinien der SKOS und ist eine eigene Leistung mit eigenen Ansätzen. Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV rechnen wieder anders.

Quelle: Kreisschreiben der Verwaltungskommission des Obergerichts des Kantons Zürich über Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (ZStB 183.3).