Finanz24 · Krankenkasse wechseln: Fristen und Vorgehen
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Krankenkasse wechseln
Die Leistungen der Grundversicherung sind bei jeder Kasse gesetzlich identisch. Unterschiedlich ist nur die Prämie, oft um mehrere hundert Franken im Jahr. Wer wechseln will, sollte drei häufige Fehler vermeiden.
- Kündigen
- 30. November
- Franchise senken
- 30. November
- Franchise erhöhen
- 31. Dezember
Drei häufige Fehler beim Wechsel
1. Zuerst gekündigt, dann gesucht
Die Reihenfolge ist umgekehrt: zuerst beim neuen Versicherer abschliessen, dann beim bisherigen Versicherer kündigen. Die alte Kasse entlässt Sie erst, wenn der Anschlussversicherungsschutz nachgewiesen ist. Ohne diesen Nachweis bleibt die Kündigung wirkungslos, und das merken Sie oft erst im Januar.
2. Auf den Poststempel vertraut
Massgebend ist der Eingang bei der Versicherung, nicht das Datum der Aufgabe. Wer am 29. November einwirft, ist zu spät, wenn der Brief erst am 2. Dezember ankommt. Versenden Sie eingeschrieben oder über das Kundenportal, und bewahren Sie den Beleg auf.
3. Die Zusatzversicherung mitgekündigt
Bei der Grundversicherung gilt Aufnahmezwang: Keine Kasse darf Sie ablehnen, unabhängig von Alter und Gesundheit. Bei Zusatzversicherungen gilt das nicht. Wer sie kündigt, bevor die neue Kasse zugesagt hat, steht unter Umständen ohne Zusatzversicherung da. Mit einer Vorerkrankung ist eine neue dann teuer oder gar nicht mehr erhältlich.
Die Grundversicherung können Sie jedes Jahr frei wechseln, die Zusatzversicherung erst, wenn die Zusage schriftlich vorliegt. Beide stehen oft im selben Vertrag, sind rechtlich aber zwei getrennte Versicherungen.
Alle Fristen auf einen Blick
| Was | Bis wann | Wirkung ab |
|---|---|---|
| Krankenkasse wechseln | 30. November | 1. Januar |
| Franchise senken | 30. November | 1. Januar |
| Franchise erhöhen | 31. Dezember | 1. Januar |
Fällt ein Stichtag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der letzte Arbeitstag des Monats.
Das Sonderkündigungsrecht
Erhöht Ihre Kasse die Prämie, können Sie ausserordentlich kündigen, auch wenn die ordentliche Frist schon abgelaufen ist. Die Frist dafür ist kurz und beginnt mit der Mitteilung. Das genaue Datum steht im Schreiben der Versicherung; verlassen Sie sich nicht auf Faustregeln.
Musterformulierung für die Kündigung
Mehr braucht es nicht. Wichtig sind vollständige Angaben und der rechtzeitige Eingang:
| Betreff | Kündigung der obligatorischen Grundversicherung per 31. Dezember |
| Angaben | Name, Adresse, Geburtsdatum, Versichertennummer (AHV-Nummer) |
| Satz | «Hiermit kündige ich die obligatorische Grundversicherung fristgerecht per 31. Dezember. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang schriftlich.» |
| Wichtig | Eingangsbestätigung verlangen und aufbewahren |
Vor dem Wechsel: die Franchise prüfen
Ein Wechsel senkt die Prämie. Die Franchise macht aber oft mehr aus als die Wahl der Kasse. Erst beides zusammen ergibt das ganze Bild.
Ab welchen Behandlungskosten sich welche Franchise lohnt, berechnet der Franchise-Rechner mit Wendepunkt. Die offiziellen Prämien aller Kassen finden Sie beim Bund auf priminfo.admin.ch.
Unabhängig von der Kasse gilt: Nach der Franchise zahlen Sie 10 Prozent selbst, höchstens CHF 700 pro Jahr, plus CHF 15 pro Spitaltag. Diese Beträge sind gesetzlich und bei jedem Versicherer gleich.
Häufige Fragen zum Wechsel
Bis wann kann ich die Krankenkasse wechseln?
Die ordentliche Kündigungsfrist der Grundversicherung läuft am 30. November ab. Fällt dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der letzte Arbeitstag im November.
Zählt der Poststempel?
Nein. Massgebend ist der Eingang bei der Versicherung. Wer am 29. November aufgibt, ist zu spät, wenn der Brief erst im Dezember ankommt. Versenden Sie eingeschrieben oder nutzen Sie das Kundenportal.
Muss ich zuerst die neue Kasse haben?
Ja, die Reihenfolge ist wichtig: zuerst beim neuen Versicherer abschliessen, dann beim bisherigen Versicherer kündigen. Die alte Kasse entlässt Sie erst, wenn der Anschlussversicherungsschutz nachgewiesen ist. Sonst bleibt die Kündigung wirkungslos.
Kann mich eine Krankenkasse ablehnen?
Bei der obligatorischen Grundversicherung nicht. Es gilt Aufnahmezwang, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand. Bei Zusatzversicherungen dagegen schon. Kündigen Sie diese deshalb erst, wenn die neue Versicherung zugesagt hat.
Was ist das Sonderkündigungsrecht?
Wenn Ihre Kasse die Prämie erhöht, können Sie ausserordentlich kündigen. Die Frist ist kurz und läuft ab der Mitteilung; das genaue Datum steht im Schreiben der Versicherung.
Bis wann kann ich die Franchise ändern?
Eine tiefere Franchise bis zum 30. November, eine höhere bis zum 31. Dezember. Die Frist hängt also davon ab, ob Sie die Franchise senken oder erhöhen.
Lohnt sich ein Wechsel überhaupt?
Die Leistungen der Grundversicherung sind bei jeder Kasse gesetzlich identisch. Unterschiedlich ist nur die Prämie, und die Unterschiede zwischen den Kassen betragen je nach Region mehrere hundert Franken pro Jahr.