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Finanz24 · 13. Monatslohn und Bonus: was davon bleibt
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Wissen · Lohn

13. Monatslohn und Bonus

Der 13. Monatslohn ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ist er vereinbart, gehört er zum Lohn und ist geschuldet. Ob Sie einen Bonus einfordern können, hängt davon ab, ob er als Lohn oder als Gratifikation gilt.

Stand
Grundlage
OR Art. 322d
Beiträge
04.09.2026
Quelle
AHV/IV · SECO · BSV

Kein Gesetz schreibt ihn vor

Es gibt in der Schweiz keine gesetzliche Pflicht zu einem 13. Monatslohn. Wer einen bekommt, bekommt ihn aus einem von drei Gründen: Der Arbeitsvertrag sieht ihn vor, ein Gesamtarbeitsvertrag der Branche schreibt ihn vor, oder er wurde so lange und so selbstverständlich bezahlt, dass eine betriebliche Übung entstanden ist.

Das hat eine praktische Folge: Ist der 13. Lohnbestandteil, wird er beim Austritt pro rata temporis geschuldet, also für die Monate, die Sie tatsächlich gearbeitet haben. Sie müssen nicht bis zum 31. Dezember im Betrieb bleiben, um Ihren Anteil zu erhalten.

Nicht verwechseln

Die 13. AHV-Rente, über die an der Urne entschieden wurde, hat mit dem 13. Monatslohn nichts zu tun. Sie betrifft die Rente und wird von der AHV ausbezahlt, nicht vom Arbeitgeber.

Bonus: Lohn oder Gratifikation?

Wie die Zahlung heisst («Bonus», «Prämie», «Jahresgratifikation»), spielt rechtlich keine Rolle. Massgebend ist, ob sie Lohn ist oder eine Gratifikation nach Art. 322d OR. Auf Lohn besteht ein Anspruch, eine echte Gratifikation bleibt freiwillig.

 LohnGratifikation
Anspruchjagrundsätzlich nein
Höhebestimmt oder bestimmbarim Ermessen des Betriebs
Beim Austrittanteilig geschuldetje nach Vereinbarung
Sozialabzügein beiden Fällen dieselben

Die Abgrenzung ist nicht starr. Wird eine «freiwillige» Zahlung über Jahre regelmässig und ohne echten Vorbehalt geleistet, kann daraus ein Anspruch werden. Und je grösser die Zahlung im Verhältnis zum Lohn ausfällt, desto eher gilt sie als Lohn. Bei sehr hohen Einkommen wendet das Bundesgericht diese Überlegung allerdings nicht an: dort bleibt die Gratifikation freiwillig, auch wenn sie gross ist.

Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Ob Ihr Bonus Lohn ist, beurteilt eine Fachperson für Arbeitsrecht anhand Ihres Vertrags.

13. Monatslohn berechnen

Ein voller 13. Monatslohn entspricht einem Monatslohn. Wer nicht das ganze Jahr angestellt war, hat Anspruch auf den Teil, der auf die gearbeiteten Monate entfällt (pro rata temporis).

Ihr 13. Monatslohn

Rechner
CHF
von 12
Bei Eintritt oder Austritt mitten im Jahr: die Monate, in denen das Arbeitsverhältnis bestand.
%
Richtwert. Den genauen Satz legt die Versicherung des Betriebs fest.
13. Monatslohn netto
—
Brutto—
AHV / IV / EO—
ALV—
NBU (Nichtberufsunfall)—
Netto—

Was abgezogen wird

Auf dem 13. werden dieselben Beiträge erhoben wie auf dem übrigen Lohn, einen Sondertarif gibt es nicht. Beispiel mit einem 13. von CHF 6’000.00 brutto:

Arbeitnehmeranteile. Quelle: AHV/IV · SECO · BSV. Geprüft am 04.09.2026. Der NBU-Satz ist ein Richtwert; den genauen Satz legt die Versicherung des Betriebs fest.
PositionSatzBetrag
AHV / IV / EO5,3 %− CHF 318.00
ALV1,0999999999999999 %− CHF 66.00
NBU (Nichtberufsunfall)1,4000000000000001 %− CHF 84.00
Bleibt—CHF 5’532.00

Nicht enthalten sind in dieser Rechnung die Steuern und die Krankenkassenprämien. Wer den 13. als frei verfügbares Geld einplant, übersieht, dass ein Teil davon bereits gebunden ist. Den ganzen Lohn mit allen Beiträgen berechnet der Brutto-Netto-Rechner.

ALV-Höchstgrenze und Bonus

Der ALV-Beitrag wird nur bis zu einem Jahreseinkommen von CHF 148’200.00 erhoben. Ein grosser Bonus kann diese Grenze im Lauf des Jahres überschreiten. Auf dem übersteigenden Teil fällt dann kein ALV-Beitrag mehr an. Die AHV kennt dagegen keine Obergrenze: Sie wird auf jedem Franken erhoben.

Und bei der Pensionskasse?

Der 13. Monatslohn gehört in der Regel zum versicherten Jahreslohn, weil dieser vom AHV-Lohn ausgeht. Einmalige Boni sind dagegen häufig ausgeschlossen, viele Vorsorgereglemente halten das ausdrücklich fest. Das hat Folgen: Was nicht versichert ist, erhöht weder die Altersgutschriften noch die spätere Rente. Massgebend ist das Reglement Ihrer Pensionskasse.

Steuern: kein eigener Tarif

Der 13. und der Bonus sind gewöhnliches Einkommen. Sie erhöhen das Jahreseinkommen, und weil die Tarife progressiv sind, wird der zusätzliche Franken zum höchsten Satz besteuert, den Sie ohnehin erreichen. Einen Sondertarif gibt es nicht. Wie stark ein zusätzlicher Betrag bei Ihnen ins Gewicht fällt, zeigt der Steuerrechner: Er weist den Grenzsteuersatz separat aus.

Bei der Quellensteuer wird die Zahlung dem Auszahlungsmonat zugerechnet. Das Monatseinkommen ist in diesem Monat deutlich höher, deshalb gilt ein höherer Tarifsatz. Auf der Abrechnung sieht das wie ein Fehler aus, ist aber korrekt. Welcher Code für Sie gilt, erklärt der Beitrag zu den Tarifcodes, und rechnen lässt es sich mit dem Quellensteuer-Rechner.

Kurz zusammengefasst

Der 13. ist ein Teil Ihres Jahreslohns, der später ausbezahlt wird. Mit einem Bonus können Sie nur sicher rechnen, wenn er als Lohn gilt. Beides gehört ins Budget für das ganze Jahr, nicht in die Planung eines einzelnen Monats. Dabei hilft der Budgetrechner.